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Laryngektomie – Therapie nach Entfernung des Kehlkopfes

LaryngektomieLaryngektomie


Was heißt das?

Mit der Laryngektomie bezeichnet man die Entfernung des Kehlkopfes, wie zum Beispiel durch Krebserkrankungen. Da wir mit unserem Stimmbändern in unseren Kehlkopf die Stimme bilden, ist der damit verbundene Stimmverlust ein erheblicher Eingriff in unseren Alltag.


Logopädische Behandlung:

Ziele der Behandlung:

Das Ziel der Behandlung ist es den Patienten durch verschiedenartige Kompensationsstrategien bis hin zur Anwendung von Sprechhilfen die Möglichkeit zu geben, sich wieder im Alltag zu verständigen.


 

Behandlungsformen:

Feststellung (Diagnostik) des Krankheitsbildes
Einzeltherapie, dazu werden Angehörigenberatungen/Elternberatungen und Anleitungen erteilt. Wir unterscheiden 3 grundsätzliche Kompensationstechniken:

a. Die Oesophagus - Ersatzstimme:

Dabei lernt der Patient Luft in die Speiseröhre zu pressen und wieder zurück in die Mundhöhle zu blasen. Dabei passiert die Luft einen Ringmuskel der die Luft in Schwingung versetzt. Dann kann der Patient fast wie gewohnt durch Bewegung mit Zunge und Lippen Laute erzeugen.

b. Sprechen über eine Sprechkanüle:

Hierbei lernt der Patient durch das Zuhalten der geeigneten Trachealkanüle im Hals, Luft in die Speiseröhre zu pressen. Dann muss der Patient die gleiche Technik wie bei der Oesophagus - Ersatzstimme anwenden.

c. Sprechen mit Hilfe eines Elektrolarynx ("elektrischer Kehlkopf"):

Bei dieser Methode lernt der Patient die Bedienung eines "elektrischen Kehlkopfes". Dieses Gerät wird außen am Hals angesetzt, dann erzeugt es einen Ton auf die Resonanzräume des Rachenraums, der mittels entsprechender Bewegung von Zunge und Lippen in hörbare Lautsprache umgewandelt wird. Besonders wichtig ist hier die Motivation, dieses Gerät, das die Stimme verfremdet klingen lässt, tatsächlich in der Öffentlichkeit zu gebrauchen.


Zielbereiche:

  • Stimmbildung (Phonation)
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Hilfsmittelversorgung

Termine

Logopädische Behandlungen sind in der Regel von Montag bis Freitag von 7.45 Uhr bis 18.00 Uhr möglich. Vereinbaren Sie bitte einen individuellen Termin persönlich oder per Telefon mit uns. Wir sind gerne für Sie da.
Nach Absprache sind auch Termine samstags umsetzbar.

Voraussetzung

Die logopädische Therapie findet in der Regel aufgrund einer Verordnung vom Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Neurologe) statt. Dabei werden die Kosten in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Nach Absprache kann auch ohne Verordnung therapiert werden, dabei muss der Patient die zu vereinbarenden Kosten selber tragen. Dies betrifft insbesondere die Angebote im Bereich Lernförderung, Rhetoriktraining sowie das Erstellen von logopädischen Gutachten für Sprechberufe.

Zahlungsregelung

Zuzahlungen zu logopädischen Behandlungen müssen nur dann geleistet werden, wenn das 18. Lebensjahr vollendet ist. Wenn Sie zuzahlungspflichtig sind, beträgt Ihr Eigenanteil für alle erhaltenen logopädischen Leistungen 10 Prozent der Gesamtkosten der Behandlung. Darüber hinaus sind die Logopädinnen gesetzlich verpflichtet, von den Patienten für jedes Rezept eine Gebühr von 10 Euro einzufordern. Diese Rezeptgebühr muss immer eingefordert werden - unabhängig von der verordneten Therapieanzahl. Seit dem 01.01.2004 haben Sie die Möglichkeit, einen Befreiungsausweis nach neuem Recht zu beantragen. Einen solchen bekommen Sie für den Rest des jeweiligen Kalenderjahres, wenn Sie die Belastungsgrenze für jährlich zu leistende Zuzahlungen in Höhe von 2 Prozent Ihrer Jahresbruttoeinnahmen erreicht haben. Für chronisch kranke Patienten liegt diese Belastungsgrenze bei 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinahmen. Sicherlich berät Sie Ihre Krankenkasse gerne dazu, wann diese Grenze bei Ihnen erreicht ist. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Belege von geleisteten Zuzahlungen aufbewahren!