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Sprachstörungen/Aphasien gezielt erfolgreich therapieren

sprachstoerung erwachsenerSprachstörung bei Erwachsenen


Was heißt das?

Sprachstörungen im Erwachsenenalter sind in der Regel Aphasien. Aphasien sind zentrale Sprachstörungen die als Beeinträchtigung der verschiedenen Komponenten des Sprachsystems auftreten können (Lautsystem bzw. Phonetik sowie Lautreihenfolge bzw. Phonologie), Wortschatz (Semmatik/Lexikon), Grammatik (Morphologie) und Satzbau (Syntax), Kommunikationsfähigkeit (Pragmatik). Diese aphasischen Störungen betreffen alle sprachlichen Modalitäten (Sprechen und Verstehen, Lesen und Schreiben).


Ziel der Behandlung:

Sprachliche Kommunikation im Alltag soll für den Aphasiker möglich werden. Da eine Aphasie einen chronischen Verlauf hat, ist die Chance auf eine völlige Rehabilitation (im Sinne einer wirklichen Heilung) meist nicht möglich. Somit muss der Patient mit seinen reduzierten sprachlichen und/oder gestischen Ausdrucksmöglichkeiten Gesprächssituationen bewältigen. Dabei werden nicht Wörter bzw. Sätze gelernt, sondern Sprachprozesse aktiviert und reorganisiert. Der Erfolg der Therapie kann nicht nur an der Verbesserung der sprachlichen Fertigkeiten des Patienten gemessen werden, sondern entscheidend ist die Verbesserung der kommunikativen Kompentenz des Patienten, die sich positiv auf die allgemeine Lebensqualität auswirkt.


Behandlungsformen:

  • Festellung (Diagnostik) der Störung und des Leistungsvermögens, dies betrifft die sprachliche und kommunikative Leistung
  • Einzeltherapien (mit Festlegung der Therapieziele), parallel dazu wird eine Angehörigenberatung durchgeführt; gegebenenfalls als Intervall- oder Intensivtherapie. Bei Transport- oder Gehunfähigkeit kann die Behandlung zu Hause erfolgen.

Zielbereiche:

  • Wahrnehmung
  • Sprachverständnis
  • Sprachproduktion (Wortschatz, Lautinventar, Grammatik)
  • Lesen/Schreiben/Rechnen
  • Störungsspezifische geistige (kognitive) Fertigkeiten
  • Hilfsmittelversorgung

sprachstoerung kindSprachstörung bei Kindern


Was heißt das?

Sprachstörungen basieren bei Kindern auf Störungen beim Prozess des Spracherwerbs. Diese können alle Bereiche des Sprachsytsems betreffen: Lautsystem/Aussprache (Phonetik/Phonologie), Wortschatz (Semantik/Lexikon), Grammatik/Satzbau (Morphologie/Syntax) und allgemein die Kommunikationsfähigkeit (Pragmatik). Störungen können sich sowohl beim Verstehen, Sprechen, in kommunikativen Situationen als auch der Entwicklung von schriftsprachlichen Fertigkeiten zeigen.


Ziele der Behandlung:

Die Kommunikationsfähigkeit soll in unterschiedlichem sozialen Kontext gefördert werden. Somit werden Eltern oder Großeltern je nach Möglichkeit in die logopädische Therapie einbezogen, angeleitet und umfassend beraten. Je nach den individuellen Möglichkeiten wird die sprachliche Entwicklung/Kompetenz gefördert. Die Therapie soll die eigene Entwicklung in Gang setzen und unterstützen, Entwicklungsbedingungen verbessern sowie nach Möglichkeit Nebenschäden (Sekundärschäden) vermeiden.


Behandlungsformen:

  • Festellung (Diagnostik) der Störung und des Entwicklungsstandes
  • Einzeltherapien, dazu Elternberatungen und Anleitungen für die Mitarbeit der Eltern für tägliche Übungen für zu Hause (dabei ist ein spezielles Sprachvorbild der Eltern hilfreich). Bei Transport- oder Gehunfähigkeit kann die Behandlung zu Hause erfolgen.

Zielbereiche:

  • Wahrnehmung
  • Sprachverständnis
  • Sprachproduktion (Wortschatz, Lautinventar, Grammatik)
  • Lesen/Schreiben
  • Störungsspezifische geistige (kognitive) Fähigkeiten
  • Störungsspezifische Krankheitsverarbeitung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Hilfsmittelversorgung

 

Termine

Logopädische Behandlungen sind in der Regel von Montag bis Freitag von 7.45 Uhr bis 18.00 Uhr möglich. Vereinbaren Sie bitte einen individuellen Termin persönlich oder per Telefon mit uns. Wir sind gerne für Sie da.
Nach Absprache sind auch Termine samstags umsetzbar.

Voraussetzung

Die logopädische Therapie findet in der Regel aufgrund einer Verordnung vom Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Neurologe) statt. Dabei werden die Kosten in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Nach Absprache kann auch ohne Verordnung therapiert werden, dabei muss der Patient die zu vereinbarenden Kosten selber tragen. Dies betrifft insbesondere die Angebote im Bereich Lernförderung, Rhetoriktraining sowie das Erstellen von logopädischen Gutachten für Sprechberufe.

Zahlungsregelung

Zuzahlungen zu logopädischen Behandlungen müssen nur dann geleistet werden, wenn das 18. Lebensjahr vollendet ist. Wenn Sie zuzahlungspflichtig sind, beträgt Ihr Eigenanteil für alle erhaltenen logopädischen Leistungen 10 Prozent der Gesamtkosten der Behandlung. Darüber hinaus sind die Logopädinnen gesetzlich verpflichtet, von den Patienten für jedes Rezept eine Gebühr von 10 Euro einzufordern. Diese Rezeptgebühr muss immer eingefordert werden - unabhängig von der verordneten Therapieanzahl. Seit dem 01.01.2004 haben Sie die Möglichkeit, einen Befreiungsausweis nach neuem Recht zu beantragen. Einen solchen bekommen Sie für den Rest des jeweiligen Kalenderjahres, wenn Sie die Belastungsgrenze für jährlich zu leistende Zuzahlungen in Höhe von 2 Prozent Ihrer Jahresbruttoeinnahmen erreicht haben. Für chronisch kranke Patienten liegt diese Belastungsgrenze bei 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinahmen. Sicherlich berät Sie Ihre Krankenkasse gerne dazu, wann diese Grenze bei Ihnen erreicht ist. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Belege von geleisteten Zuzahlungen aufbewahren!