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Erfolgreiche Therapie bei Sprechstörungen

sprechstoerung erwachsenerSprechstörung bei Erwachsenen


Was heißt das?

Im Erwachsenenalter sind das zentral (das Zentralnervensystem betreffend) oder peripher (zum Beispiel Nerven betreffend) bedingte motorische Störungen der ausführenden Sprechorgane. Sie äußern sich in mangelder Genauigkeit und Geschwindigkeit der Lautbildung (Artikulation) und/oder durch Störungen im Sprechablauf (Stottern, Poltern). Man kann Sprechstörungen mit Problemen der Lautbildung (Artikulation) und Sprechstörungen mit Problemen des Sprechablaufs (Redeflussstörungen) unterscheiden.


Ziele der Behandlung:

Das allgemeine Behandlungsziel hierbei ist es, den Patienten wieder sprachliche Kommunikation im Alltag zu ermöglichen, beziehungsweise die sprechmotorischen Fähigkeiten zu stabilisieren, zu verbessern oder zu normalisieren. Da eine sprachliche Wiederherstellung (Rehabilitation) bei Nerven- oder Muskelerkrankungen oft sehr schwer oder nicht möglich ist, müssen die Patienten lernen, mit ihren reduzierten sprechmotorischen und/oder gestischen Ausdrucksmöglichkeiten sowie mit Hilfe der Schriftsprache und/oder technischen Hilfsmitteln Gesprächssituationen zu bewältigen. Der Erfolg der Therapie kann nicht nur an der Verbesserung der lautbildenden (artikulatorischen) Fertigkeiten und der Sprechflüssigkeit des Patienten gemessen werden, sondern entscheidend ist die Verbesserung der sprachlichen Kompetenz des Patienten, die sich positiv auf die allgemeine Lebensqualität auswikt.


Behandlungsformen

  • Entsprechend des Leistungsvermögens eine Feststellung (Diagnostik) der Störung
  • Danach eine Behandlung durch Einzeltherapie, parallel wird dazu eine Angehörigenberatung durchgeführt; gegebenenfalls Intervall- oder Intensivtherapie. Bei Transport- oder Gehunfähigkeit kann die Behandlung zu Hause erfolgen.

Zielbereiche:

  • Wahrnehmung
  • Atmung
  • Haltung/Muskelspannungsregulierung (Tonusregulierung)
  • Sprechmotorik
  • Lautbildung (Artikulation)
  • Stimmbildung (Phonation)
  • Sprechablauf
  • Störungsspezifische geistige (kognitive) Fähigkeiten
  • Störungsspezifische Krankheitsverarbeitung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Hilfsmittelversorgung

sprechstoerung kindSprechstörung bei Kindern


Was heißt das?

Der Begriff beschreibt eine motorische Störung der ausführenden Sprechorgane. Diese kann zentral oder peripher bedingt sein. Dabei ist die Aussprache durch falsch gebildete Laute und Lautersetzungen und/oder mangelnde Genauigkeit und Geschwindigkeit der Lautbildung (Artikulationsgenauigkeit) und/oder durch Störungen im Sprechablauf (Stottern, Poltern) gekennzeichnet. Dies tritt häufig bei Entwicklungsverzögerungen, -störungen oder -behinderungen auf.


Ziele der Behandlung:

Durch die allgemeine Behandlung soll die sprachliche Entwicklung entsprechend der individuellen Möglichkeiten gefördert werden. Die Therapie soll dabei die Entwicklung des Kindes in Gang setzen. Des Weiteren soll die Therapie die Entwicklungsbedingungen verbessern, Nebenschäden (Sekundärschäden) vermeiden und im Einzelfall die fehlenden sprecherischen Ausdruckmöglichkeiten durch Hilfsmittel verbessern (kompensieren). Dazu gehört der Einsatz unterstützender Kommunikationsmittel bei behinderten Kindern.


Behandlungsformen:

  • Festellung (Diagnostik) der Störung und des Entwicklungsstandes
  • Einzeltherapie oder Gruppentherapie bei myofunktioneller Störungen (myofunktionell = die Muskeln im Mundbereich (Wangen-, Lippen-, Zungenmuskulatur)), dazu Elternberatungen und Anleitungen für die Mitarbeit der Eltern für tägliche Übungen für zu Hause (dabei ist ein spezielles Vorbild der Eltern erforderlich). Bei Transport- oder Gehunfähigkeit kann die Behandlung zu Hause erfolgen.

Zielbereiche:

  • Wahrnehmung
  • Atmung, Haltung/Regulierung der Muskelspannung (Tonus)
  • Sprech-/Schluckmotorik
  • Lautbildung (Artikulation)
  • Sprechablauf
  • Störungsspezifische geistige (kognitive) Fähigkeiten
  • Störungsspezifische Krankheitsverarbeitung
  • Hilfsmittelversorgung

 

Termine

Logopädische Behandlungen sind in der Regel von Montag bis Freitag von 7.45 Uhr bis 18.00 Uhr möglich. Vereinbaren Sie bitte einen individuellen Termin persönlich oder per Telefon mit uns. Wir sind gerne für Sie da.
Nach Absprache sind auch Termine samstags umsetzbar.

Voraussetzung

Die logopädische Therapie findet in der Regel aufgrund einer Verordnung vom Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Neurologe) statt. Dabei werden die Kosten in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Nach Absprache kann auch ohne Verordnung therapiert werden, dabei muss der Patient die zu vereinbarenden Kosten selber tragen. Dies betrifft insbesondere die Angebote im Bereich Lernförderung, Rhetoriktraining sowie das Erstellen von logopädischen Gutachten für Sprechberufe.

Zahlungsregelung

Zuzahlungen zu logopädischen Behandlungen müssen nur dann geleistet werden, wenn das 18. Lebensjahr vollendet ist. Wenn Sie zuzahlungspflichtig sind, beträgt Ihr Eigenanteil für alle erhaltenen logopädischen Leistungen 10 Prozent der Gesamtkosten der Behandlung. Darüber hinaus sind die Logopädinnen gesetzlich verpflichtet, von den Patienten für jedes Rezept eine Gebühr von 10 Euro einzufordern. Diese Rezeptgebühr muss immer eingefordert werden - unabhängig von der verordneten Therapieanzahl. Seit dem 01.01.2004 haben Sie die Möglichkeit, einen Befreiungsausweis nach neuem Recht zu beantragen. Einen solchen bekommen Sie für den Rest des jeweiligen Kalenderjahres, wenn Sie die Belastungsgrenze für jährlich zu leistende Zuzahlungen in Höhe von 2 Prozent Ihrer Jahresbruttoeinnahmen erreicht haben. Für chronisch kranke Patienten liegt diese Belastungsgrenze bei 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinahmen. Sicherlich berät Sie Ihre Krankenkasse gerne dazu, wann diese Grenze bei Ihnen erreicht ist. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Belege von geleisteten Zuzahlungen aufbewahren!