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Sprache ist die wichtigste Möglichkeit sich zu verständigen

GruppenfotoUnser Praxisteam


Unsere Logopädische Praxis in Arnstadt, unsere Logopädie in Ilmenau und unsere Praxis für Logopädie in Ichtershausen besteht aus insgesamt neun ausgebildeten Logopädinnen sowie einer Büromitarbeiterin die sich gerne ausführlich und individuell Ihren Fragen rund um die Logopädie und die logopädische Behandlung annehmen. 

Unsere neun Logopädinnen sind staatlich anerkannte Logopädinnen und haben zusätzlich spezielle logopädische Fortbildungen in der funktionellen Dysphagietherapie, in der Therapie für Laryngektomie, in der Therapie nach PLANTAKTKINLST-LTS-ProjektTherapie mehrsprachiger KinderLRSAAP® sowie in der Stottertherapie nach K.I.D.S. absolviert und können daher gezielt und sehr speziell auf Ihre individuellen Bedürfnisse reagieren und bestmöglichst sämtliche logopädische Störungsbilder behandeln. Regelmäßige Fortbildungen sowie Spezialisierungen innerhalb unserer logopädischen Praxis ermöglichen es uns, das gesamte Spektrum der logopädischen Arbeit fachgerecht anzubieten.

praxisUnsere Praxis für Logopädie


Unsere logopädische Praxis wurde im Jahr 2003 in Arnstadt gegründet. Nach zwei Jahren haben wir uns als Logopäde in Arnstadt erfolgreich etabliert und unsere Logopädie mit einem zusätzlichen Standort in Ilmenau erweitert. Kurz darauf, im Jahr 2006, haben wir neben unserer logopädischen Praxis in Arnstadt und Ilmenau zusätzlich eine weitere Praxis für Logopädie in Ichtershausen eröffnet.

Neben den logopädischen Behandlungen in unseren Praxisräumen führen wir auch Hausbesuche durch, betreuen Patientinnen und Patienten in geriatrischen Einrichtungen und Krankenhäusern und übernehmen die Sprachförderung und logopädische Therapie in Kindergärten.

Als logopädische Praxis in Arnstadt, Ilmenau und Ichtershausen beraten und behandeln wir nicht nur logopädische Störungsbilder, sondern bieten Ihnen gerne auch Informationen zur Prävention an. Grundlage bei jeder logopädischen Behandlung oder Beratung bildet für uns stets eine umfassende Anamnese sowie das Setzen bestimmter Behandlungsziele. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Ihr individuelles Behandlungskonzept.

Mit Hilfe moderner und effektiver logopädischer Diagnostikverfahren sowie Behandlungsmethoden, erarbeiten wir für jeden Patienten einen individuellen Therapieplan, der eine optimale Versorgung garantiert. Um diesem Anspruch in unserer Praxis für Logopädie stets gerecht zu werden und um unseren Patienten immer eine bestmögliche Behandlung zu ermöglichen, ist unsere logopädische Praxis Mitglied im Deutschen Bundesverband für Logopädie e. V. (DBL).

Logopädie Stangenberger in Arnstadt, Ilmenau und Ichtershausen - wir sind für Sie da, wenn es um Ihre Sprache geht.

Juliane Gebhardt
Irina Stangenberger
Juliane Teller
Sandra Kohrt
Anke Sonntag
Christin Pietruska

Termine

Logopädische Behandlungen sind in der Regel von Montag bis Freitag von 7.45 Uhr bis 18.00 Uhr möglich. Vereinbaren Sie bitte einen individuellen Termin persönlich oder per Telefon mit uns. Wir sind gerne für Sie da.
Nach Absprache sind auch Termine samstags umsetzbar.

Voraussetzung

Die logopädische Therapie findet in der Regel aufgrund einer Verordnung vom Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Neurologe) statt. Dabei werden die Kosten in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Nach Absprache kann auch ohne Verordnung therapiert werden, dabei muss der Patient die zu vereinbarenden Kosten selber tragen. Dies betrifft insbesondere die Angebote im Bereich Lernförderung, Rhetoriktraining sowie das Erstellen von logopädischen Gutachten für Sprechberufe.

Zahlungsregelung

Zuzahlungen zu logopädischen Behandlungen müssen nur dann geleistet werden, wenn das 18. Lebensjahr vollendet ist. Wenn Sie zuzahlungspflichtig sind, beträgt Ihr Eigenanteil für alle erhaltenen logopädischen Leistungen 10 Prozent der Gesamtkosten der Behandlung. Darüber hinaus sind die Logopädinnen gesetzlich verpflichtet, von den Patienten für jedes Rezept eine Gebühr von 10 Euro einzufordern. Diese Rezeptgebühr muss immer eingefordert werden - unabhängig von der verordneten Therapieanzahl. Seit dem 01.01.2004 haben Sie die Möglichkeit, einen Befreiungsausweis nach neuem Recht zu beantragen. Einen solchen bekommen Sie für den Rest des jeweiligen Kalenderjahres, wenn Sie die Belastungsgrenze für jährlich zu leistende Zuzahlungen in Höhe von 2 Prozent Ihrer Jahresbruttoeinnahmen erreicht haben. Für chronisch kranke Patienten liegt diese Belastungsgrenze bei 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinahmen. Sicherlich berät Sie Ihre Krankenkasse gerne dazu, wann diese Grenze bei Ihnen erreicht ist. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Belege von geleisteten Zuzahlungen aufbewahren!