Termine
Logopädische Behandlungen sind in der Regel von Montag bis Freitag von 7.45 Uhr bis 18.00 Uhr möglich. Vereinbaren Sie bitte einen individuellen Termin persönlich oder per Telefon mit uns. Wir sind gerne für Sie da.
Nach Absprache sind auch Termine samstags umsetzbar.
Schluckstörung /Dyshagie bei Erwachsenen
Schluckstörung & Dysphagie bei Erwachsenen
Was heißt das?
Eine Beeinträchtigung oder Behinderung des Schluckens und/oder der Nahrungsaufnahme durch den Mundbereich (orale Ernährung). Sie ensteht durch strukturelle Veränderung im Mund- und/oder Halsbereich oder durch Hirn-, Nerven-, oder Muskelerkrankungen (neurologische Störungen).
Ziel der Behandlung:
Wichtigstes Ziel hierbei ist die sichere Ernährung durch den Mundbereich (orale Erährung). Essen und Trinken sind wichtige tägliche Tätigkeiten mit einem hohen Stellenwert. Bei Störungen ist die elementare Lebensqualität extrem beeinflusst.
Weitere Behandlungsziele sind:
- Aufbau und Verbesserung natürlicher Bewegungsabläufe
- Ausnutzung, Verbesserung bzw. Veränderung von Restfunktionen
- Abbau krankhafter Bewegungsabläufe
- gegebenenfalls die Änderung ungünstiger Bewegungsabläfe beim Essen und Trinken
- gegebenenfalls diätische Maßnahmen und Einsatz von Ess-/Trinkhilfen
- Erarbeiten von Kompensationsstrategien
Behandlungsformen:
- Feststellung (Diagnostik) der Störung auf medizinischer und funktioneller Ebene
- Einzeltherapie, diese werden durch Angehörigenberatungen und Anleitungen für die Mitarbeit der Angehörigen beziehungsweise Pflegenden ergänzt. Bei Transport- oder Gehunfähigkeit kann die Behandlung zu Hause oder auch im Pflegeheim erfolgen.
Zielbereiche:
- Wahrnehmung
- Atmung
- Haltung/Position
- Regulierung der Muskelspannung (Tonus)
- Schluckmotorik/selbständige Nahrungsaufnahme
- Störungsspezifische geistige (kognitive) Fähigkeiten
- Störungsspezifische Krankheitsverarbeitung
- Hilfsmittelversorgung
In unserer logopädischen Praxis haben drei unserer Logopädinnen eine Spezialausbildung für die funktionelle Dysphagietherapie.
Schluckstörung bei Kindern
Schluckstörung bei Kindern
Was heißt das?
Unter einer Schluckstörung versteht man eine funktionelle oder organische Störung der Mundmuskulatur (orofacialen Muskulatur) und der beteiligten Strukturen. Dabei unterscheidet man zwischen einer Störung der Nahrungsaufnahme (Dysphagie) und der isolierten Form der Störung der Mundmuskulatur (Myofunktionelle Störungen). Letztere ist häufig mit Zahn- und Kieferfehlstellungen verbunden.
Logopädische Behandlung bei Dysphagie:
Wichtigstes Ziel hierbei ist die sichere Ernährung durch den Mundbereich (orale Ernährung). Essen und Trinken, als wichtige Tätigkeit, ist bedeutend für eine elementare Lebensqualität.
Weitere Behandlungsziele sind:
- Aufbau und Verbesserung natürlicher Bewegungsabläufe
- Ausnutzung, Verbesserung bzw. Veränderung von Restfunktionen
- Abbau krankhafter Bewegungsabläufe
- gegebenenfalls Änderung ungünstiger Bewegungsabläufe beim Essen und Trinken
- gegebenenfalls diätische Maßnahmen und Einsatz von Ess-/Trinkhilfen
- Erlernen von Kompensationsstrategien
myofunktionelle Störung:
(myofunktionell = die Muskeln im Mundbereich (Wangen-, Lippen-, Zungenmuskulatur) betreffend)
- Normalisierung der Zungenkraft und -beweglichkeit
- Verbesserung der muskulären Voraussetzungen zur Korrektur von Zahn- und Kieferungleichheiten (Zahn- und Kieferanomalien)
- Aufbau eines physiologischen Schluckablaufes
Behandlungsformen:
- Festellung (Diagnostik) der Störungen und des Entwicklungsstandes
- Einzel- oder Gruppentherapie (bei myofunktionellen Störungen), dazu Elternberatungen und Anleitungen für die Mitarbeit der Eltern für tägliche Übungen zu Hause. Bei Transport- oder Gehunfähigkeit kann die Behandlung auch zu Hause erfolgen.
Zielbereiche:
- Warnehmung
- Atmung
- Haltung/Position
- Regulierung der Muskelspannung (Tonus)
- Schluckmotorik/selbständige Nahrungsaufnahme
- Störungsspezifische geistige (kognitive) Fähigkeiten
- Störungsspezifische Krankheitsverarbeitung
- Hilfsmittelversorgung
Sprachstörung bei Erwachsenen
Sprachstörung bei Erwachsenen
Was heißt das?
Sprachstörungen im Erwachsenenalter sind in der Regel Aphasien. Aphasien sind zentrale Sprachstörungen die als Beeinträchtigung der verschiedenen Komponenten des Sprachsystems auftreten können (Lautsystem bzw. Phonetik sowie Lautreihenfolge bzw. Phonologie), Wortschatz (Semmatik/Lexikon), Grammatik (Morphologie) und Satzbau (Syntax), Kommunikationsfähigkeit (Pragmatik). Diese aphasischen Störungen betreffen alle sprachlichen Modalitäten (Sprechen und Verstehen, Lesen und Schreiben).
Ziel der Behandlung:
Sprachliche Kommunikation im Alltag soll für den Aphasiker möglich werden. Da eine Aphasie einen chronischen Verlauf hat, ist die Chance auf eine völlige Rehabilitation (im Sinne einer wirklichen Heilung) meist nicht möglich. Somit muss der Patient mit seinen reduzierten sprachlichen und/oder gestischen Ausdrucksmöglichkeiten Gesprächssituationen bewältigen. Dabei werden nicht Wörter bzw. Sätze gelernt, sondern Sprachprozesse aktiviert und reorganisiert. Der Erfolg der Therapie kann nicht nur an der Verbesserung der sprachlichen Fertigkeiten des Patienten gemessen werden, sondern entscheidend ist die Verbesserung der kommunikativen Kompentenz des Patienten, die sich positiv auf die allgemeine Lebensqualität auswirkt.
Behandlungsformen:
- Festellung (Diagnostik) der Störung und des Leistungsvermögens, dies betrifft die sprachliche und kommunikative Leistung
- Einzeltherapien (mit Festlegung der Therapieziele), parallel dazu wird eine Angehörigenberatung durchgeführt; gegebenenfalls als Intervall- oder Intensivtherapie. Bei Transport- oder Gehunfähigkeit kann die Behandlung zu Hause erfolgen.
Zielbereiche:
- Wahrnehmung
- Sprachverständnis
- Sprachproduktion (Wortschatz, Lautinventar, Grammatik)
- Lesen/Schreiben/Rechnen
- Störungsspezifische geistige (kognitive) Fertigkeiten
- Hilfsmittelversorgung
Für die Website verantwortlich
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99310 Arnstadt
Tel: 0 36 28 - 58 51 93
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Rechtsform: GmbH
HRB 519086 Amtsgericht Jena
Inhaber: Irina Stangenberger
Aufsichtsbehörde: Gesundheitsamt Ilmkreis
Berufsrechtliche Regelungen: Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG)
Umsetzung
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Zahlungsregelung
Zuzahlungen zu logopädischen Behandlungen müssen nur dann geleistet werden, wenn das 18. Lebensjahr vollendet ist. Wenn Sie zuzahlungspflichtig sind, beträgt Ihr Eigenanteil für alle erhaltenen logopädischen Leistungen 10 Prozent der Gesamtkosten der Behandlung. Darüber hinaus sind die Logopädinnen gesetzlich verpflichtet, von den Patienten für jedes Rezept eine Gebühr von 10 Euro einzufordern. Diese Rezeptgebühr muss immer eingefordert werden - unabhängig von der verordneten Therapieanzahl. Seit dem 01.01.2004 haben Sie die Möglichkeit, einen Befreiungsausweis nach neuem Recht zu beantragen. Einen solchen bekommen Sie für den Rest des jeweiligen Kalenderjahres, wenn Sie die Belastungsgrenze für jährlich zu leistende Zuzahlungen in Höhe von 2 Prozent Ihrer Jahresbruttoeinnahmen erreicht haben. Für chronisch kranke Patienten liegt diese Belastungsgrenze bei 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinahmen. Sicherlich berät Sie Ihre Krankenkasse gerne dazu, wann diese Grenze bei Ihnen erreicht ist. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Belege von geleisteten Zuzahlungen aufbewahren!
Voraussetzung
Die logopädische Therapie findet in der Regel aufgrund einer Verordnung vom Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Neurologe) statt. Dabei werden die Kosten in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Nach Absprache kann auch ohne Verordnung therapiert werden, dabei muss der Patient die zu vereinbarenden Kosten selber tragen. Dies betrifft insbesondere die Angebote im Bereich Lernförderung, Rhetoriktraining sowie das Erstellen von logopädischen Gutachten für Sprechberufe.